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Vermögensverwaltung. Wie wird Sie für Anleger profitabel. Springer C6

Wie die Vermögensverwaltung für den Anleger profitabel wird

So profitiert der Anleger in der Vermögensverwaltung

Im Rahmen einer Vermögensverwaltung erteilt der Kunde einem Vermögensverwalter ein Mandat: Einen Auftrag zur autarken, also wirtschaftlich unabhängigen Verwaltung seines Geldes. Damit dies in beidseitiger Zufriedenheit geschieht, werden zuvor Richtlinien vereinbart:

Bei der Exploration werden alle Kenntnisse und Erfahrungen, sowie die finanziellen Verhältnisse und die Anlageziele des Kunden erfragt. Danach entwickelt der Vermögensverwalter gemeinsam mit dem Kunden eine Strategie, die dann in einer Vermögensverwaltung münden kann. Diese erfordert ein hohes Maß an Vertrauen des Anlegers, bevollmächtigt er doch einen Dritten, mit seinem Geld Kauf und Verkaufsentscheidungen zu treffen – auch ohne Rücksprache mit dem Kunden.

Hat sich ein Kunde dazu entschieden, vertraut er auf das Urteil und die Einschätzung des Vermögensverwalters. Ein großer Vorteil dessen, liegt in der Bezahlung der Dienstleistung. Diese wird durch eine fixe, prozentuale Vergütung geleistet. Sämtliche Kick-Backs werden dem Kunden zurück erstattet. Dies hat zur Folge, dass der Vermögensverwalter nur das Interesse des Mandanten im Auge hat und nicht davon profitiert, dieses oder jenes Produkt innerhalb der Vermögensverwaltung einzusetzen.

Diese Art der Honorierung bringt den Vermögensverwalter und den Kunden gemeinsam auf dieselbe Seite – auf eine Interessenlage. Diese kennzeichnet sich dadurch, dass die am Markt bestmöglich verfügbare Lösung gefunden werden will. Das heißt selbstverständlich nicht, dass innerhalb der Vermögensverwaltung Fehler jeglicher Art per se ausgeschlossen werden können. Aber zumindest kann garantiert werden, dass Fehlentscheidungen nicht aufgrund von dem Kundeninteresse widersprechenden Interessen zustande kommen. Im Bereich der Finanzdienstleistungen, die auf dem Markt verfügbar sind, hat der Kunde mit einer unabhängigen Vermögensverwaltung die bestmögliche Interessenlage.