Fondsplattformen spielen eine wichtige Rolle für den Vertrieb von Investmentfonds. Seit dem Jahre 2002 gründeten mehrere deutsche Investmentgesellschaften Fondsplattformen. Deren Auftrag bestand darin, die Depotverwaltung zu optimieren und zu industrialisieren. Als zentrale Bindeglieder zwischen Fondsmanager und Anlageberater sorgen Fondsplattformen schließlich dafür, dass letztere einfach und schnell Zugriff auf eine breite Palette von Investmentfonds haben – anstatt bei jeder Verwahrstelle mühsam die Fonds einzeln ordern zu müssen. Aktuell fungieren die Fondsplattformen nur als Verwahrstelle für offene Investmentfonds und nicht geschlossene Fonds.
Für Berater sind bei der Auswahl der Plattformen sicher die Punkte Gebühren und Auswahl die wichtigsten Punkte. Von dieser Vorauswahl der Fondsplattform profitiert schlussendlich auch der Kunde. Vor dem Hintergrund des Starts der Mifid-II-Richtlinie Anfang 2018 und den damit verbundene Anforderungen an den Erhalt von Provisionen, dürften auch die Angebote von Honorarmodellen seitens der Plattformen auf größeres Interesse stoßen.
Die Plattformen arbeiten aber auch weiter daran, dass diejenigen unter den Beraten, die an den Provisionen festhalten wollen, das auch können. Die Mifid II zwingt die Fondsindustrie und mit ihr die Plattformen dazu, Banken und Vermittlern zahlreiche Gebührenangaben für die geforderte Kostentransparenz zu geben. Der Kunde muss gleich zweifach aufgeklärt werden: Vor der Vermittlung (ex ante) erhält er Informationen über sämtliche Kosten des Produkts, inklusive Depotgebühren und Provisionen. Danach (ex post) muss der Vertrieb dem Anleger einmal im Jahr offenlegen, was ihn sein Investment tatsächlich gekostet hat.
In der Theorie hört sich das recht einfach an, in der Praxis tun sich jedoch jede Menge Fragen auf. Nicht zuletzt die, wer sich federführend um die Umsetzung der Vorschriften kümmert: Fondsplattformen, Maklerpools oder Berater? Dem Wunsch der EU-Wertpapieraufsicht ESMA zufolge sollen bei mehrstufigen Vertriebsketten jedoch alle Beteiligten dazu beitragen, dass die Informationen fließen. In der Praxis hat allerdings der Berater die Pflicht zur Einhaltung dieser Aufklärung. Alles andere wäre auch praxisfern, schließlich kennt jeder in der Kette meist nur einen Teil der Daten.
Die Frage, wer welchen Teil zum Kostenausweis beisteuert, ist noch verhältnismäßig einfach zu klären. Der eigentliche Knackpunkt für die Plattformen und die anderen Beteiligten ist die technische Umsetzung der Mifid-II-Vorgaben. Die vielen Daten und Dokumente müssen aufbereitet und in die Systeme integriert werden, damit sie in Echtzeit reibungslos zwischen allen Teilnehmern ausgetauscht werden können.
Fondsplattformen: der Kunde als Gewinner
In jedem Fall ist der Kunde der große Gewinner, bedingt durch die Vielzahl an Angeboten am Markt und den daraus resultierenden Preiskampf. Er erhält eine riesige Auswahl an Investmentfonds (vom einfachen Aktienfonds bis hin zum „Teufelszeug Hedgefonds“) und inzwischen auch ETFs zu einem recht geringen Preis.